Erste Halterner Richtertagung zum Kirchlichen Arbeitsrecht

31.10.2018 | Auftakt mit rund 40 Richter*innen und Beisitzer*innen im KönzgenHaus

„Die Schaffung der Kirchlichen Arbeitsgerichte als Nachfolge der Schichtungsstellen war eine echte Kulturtat der Bischöfe. Sie ist nicht vom Himmel gefallen, sondern wurde schwer erkämpft. Durch sie ist die Macht der Bischöfe eingeschränkt worden. Ein Kennzeichen nicht nur der Gewaltenteilung, sondern auch des Dritten Weges“, erklärte Roswitha Stöcke-Muhlack die Bedeutung der Kirchlichen Arbeitsgerichte. Sie ist Vorsitzende des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts in Hamburg.

Die erste Halterner Richtertagung am 29.-30. Oktober im KönzgenHaus ermöglichte Teilnehmer*innen aus der gesamten Bundesrepublik einen guten fachlichen Austausch und angeregte Diskussionen auf hohem Niveau. Impulse lieferten hochkarätige Referent*innen:
Neben Roswitha Stöcke-Muhlack sprachen Manfred Jüngst (Vorsitzender Kirchliches Arbeitsgericht, Köln), Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch (Katholische Universität Eichstätt) und Prof. Dr. Jacob Joussen (Ruhr-Universität Bochum), Dr. Heinz-Jürgen Kalb (Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs, Bonn) und Dr. Norbert Schwab (Vorsitzender Kirchliches Arbeitsgericht, Mainz). Es wurde über die Folgen der Novellierung des Mitarbeitervertretungsrechts und wesentliche Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs berichtet. Ebenso gab es sehr konkrete Einblicke in die praktische Arbeit kirchlicher Arbeitsrichter*innen.

Um die Kirche als Arbeitgeber ging es bei einem Kamingespräch am Abend mit Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp: „Wir haben uns in unserem Bistum bei Stellenausschreibungen dahin gehend verständigt, dass die Konfessionszugehörigkeit zur katholischen Kirche nur dann zur Bedingung gemacht werden kann, wenn das für die Tätigkeit objektiv geboten ist.“ Damit folge das Bistum Münster jüngster höchstrichterlicher Rechtsprechung. Aber „hausgemachte Skandale“ seien für die Werbung von neuen Mitarbeiter*innen „kontraproduktiv“. Kirche sei herausgefordert zu verdeutlichen, „dass wir ein verlässlicher und verbindlicher Arbeitgeber sind, mit attraktiven Berufsangeboten, mit Aufstiegsmöglichkeiten, Perspektiven und sinnstiftenden Tätigkeiten“, so Winterkamp.

Insgesamt sind die Veranstalter der Tagung aus dem KönzgenHaus, der DiAG mav Münster, der Ruhr-Universität Bochum und der Katholischen Universität Eichstätt mit dem Verlauf und den Ergebnissen hoch zufrieden und freuen sich auf die nächste Halterner Richtertagung in zwei Jahren.

Foto: Prof. Dr. Hans-Jürgen Kalb, Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofes